Leistungsübersicht

Alle Leistungen seit 2017 im Überblick


Module zur Ermittlung des Pflegegrades

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.


Finden Sie hier den Überblick, über die verschiedenen Pflegestufen.




 

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