Seit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
(PfWG) in 2008 gehören die Qualitätssteigerung und die Erhöhung der
Transparenz zu den zentralen Zielen in der Pflegeversicherung.
Zur
Umsetzung dieser Ziele wurden regelmäßige Qualitätsprüfungen von ambulanten und
stationären Pflegeeinrichtungen eingeführt, deren Ergebnisse in Form von
Transparenzberichten - die auch die sogenannten „Pflegenoten“
beinhalten - allgemeinverständlich veröffentlicht werden. Damit
erhalten Versicherte die Möglichkeit, sich unabhängig und neutral über die
Qualität von Pflegeeinrichtungen zu informieren.
Pflege nach selbstentwickelten Standards und regelmäßige Überprüfung | |
Interne und externe Fortbildung der Mitarbeiter, orientiert an den Erfordernissen des Pflegedienstes und der Qualifikation der Mitarbeiter | |
Fachliteratur und Zeitschriften für alle Mitarbeiter zugänglich und entleihbar | |
Durchführung von protokollierten Dienst- und Fallbesprechungen | |
Regelmäßige Überprüfung, Auswertung und Weiterentwicklung unseres internen Qualitätsmanagementsystems |
Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI am | 20.01.2022 |
Prüfungsart: | Regelprüfung |
Anzahl der versorgten Menschen: | 40 |
Anzahl der in die Prüfung einbezogenen pflegebedürftigen Menschen: | 8 |
Anzahl der pflegebedürftigen Menschen, die an der Befragung der pflegebedürftigen Menschen teilgenommen haben: | 6 |